AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der muskeltiere in Gründung (im Folgenden muskeltiere genannt) und ihren Kunden (im Folgenden Mitglied genannt), soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Mitglieder sind jene Personen, welche durch Abschließen eines Vertrags dazu berechtigt sind, gemäß ihrer Tarifbestimmungen am Trainingsbetrieb der muskeltiere teilzunehmen sowie die von den muskeltieren zur Verfügung gestellten Einrichtungen zu nutzen. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

2 Teilnahme am muskeltiere-Trainingsbetrieb

2.1. Jugendliche

Für Jugendliche ist eine Teilnahme am muskeltiere-Trainingsbetrieb vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich.

2.2. Pflichten des Mitglieds

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (wie Name, Kontaktdaten, Bankverbindung) den muskeltieren unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche für die muskeltiere dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

2.3. Anmeldung für muskeltiere-Trainingsangebote

Vor dem Besuch einer Trainingseinheit muss sich das Mitglied über das Anmeldesystem zu einem Termin anmelden. Ein vereinbarter Termin zu einer Trainingseinheit kann bis vier Stunden vor Beginn über das Anmeldesystem kostenlos abgesagt werden. Wird sich nicht innerhalb dieser Frist abgemeldet, so wird die Trainingseinheit als angetreten verwertet (bei limitierten Verträgen).

2.4. Hausordnung

Die in den jeweiligen Räumlichkeiten aushängende Hausordnung ist Teil dieser AGBs und für das Mitglied verbindlich. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zu Kleidungsvorschriften, Pflichten zu Verhaltensweisen und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Einrichtung, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.5. Schäden

Jeder entstandene Schaden durch Zuwiderhandlung wird dem Verursacher in Rechnung gestellt.

3 Laufzeit

3.1. Erstlaufzeit

De Erstlaufzeit endet am Ende des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

3.2. Verlängerung des Vertrags

Wenn das Mitglied den Vertrag nicht fristgerecht kündigt (siehe 5. Kündigung), verlängert sich der Vertrag um die im Vertrag festgelegte Laufzeit.

3.3. Stilllegung / Pausierung des Vertrags

Das Mitglied hat die Möglichkeit seinen Vertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stillzulegen. Die beabsichtigte Stilllegung ist den muskeltieren bis zum 15. des Vormonats bekanntzugeben und muss in schriftlicher Form per Email oder Brief erfolgen. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen. Bei längerem Ausfall (4 Wochen und mehr) aus medizinischen Gründen kann das Mitglied seinen Vertrag pausieren, hierzu muss den muskeltieren ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Für die Dauer der Pausierung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und nimmt nicht am Trainingsbetrieb teil.

4 Tarifarten und Zahlungen

4.1. Tarifarten

Das Mitglied kann zwischen verschiedenen Tarifarten wählen: Einzeltarif (Personaltraining, Drop-in) oder Monatstarif. Im Einzeltarif wird für jede in Anspruch genommene Trainingseinheit eine Gebühr fällig. Im Monatstarif wird eine monatliche Gebühr fällig.

4.2. Fälligkeit der monatlichen Gebühren

Die monatlichen Gebühren werden jeweils monatlich im Voraus fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.3. Fälligkeit der Einzelgebühren

Die für einzelne Trainingseinheiten anfallenden Gebühren werden mit Abschluss der jeweiligen Trainingseinheit fällig und werden von den muskeltieren entweder per Lastschriftverfahren zum Monatsende eingezogen oder direkt vor Ort bar gezahlt.

4.4. Kosten bei Rückbuchungen

Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen. Bei Rücklastschriften erheben die muskeltiere eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro.

4.5. Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen im Verzug, steht den muskeltieren ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Falle sind die muskeltiere berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

5 Kündigung

Das Mitglied muss seine Kündigung in schriftlicher Form per Email oder Brief bei muskeltiere, z.Hd. Melanie Kühlem, Pestalozzistr. 1, 68169 Mannheim, bzw. club@muskeltiere-sport.de, einreichen. Kündigungen müssen bis einen Monat vor dem jeweiligen Vertragsende eingegangen sein.

6 Haftung

Die Teilnahme an den Kursangeboten und Trainingseinheiten erfolgt auf eigene Gefahr. Die muskeltiere haften nicht für Eigentum, Schäden oder Verletzungen, die durch die Teilnahme oder die Geräte- und Equipmentbenutzung auch ohne Trainer, entstehen können. Eltern haften für ihre Kinder. Im Übrigen ist die Haftung der muskeltiere auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der mukeltiere gilt.

7 Gesundheitszustand

Mit dem Beginn der Mitgliedschaft bestätigt das Mitglied frei von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und sporttauglich zu sein. Die muskeltiere sind nicht verpflichtet, das Mitglied vor Abschluss des Vertrags oder während der Laufzeit auf dessen körperliche und gesundheitliche Eignung zur Nutzung des Angebots zu befragen oder zu untersuchen. Das Mitglied verpflichtet sich daher, das Angebot der mukeltiere nur zu nutzen, wenn es körperlich und gesundheitlich dazu in der Lage ist. Dem Mitglied ist bekannt, dass di Nutzung des Angebots und des Equipments bei willentlich falscher Ausführung und nicht Beachtung der Trainieranweisungen zu körperlichen und gesundheitlichen Schäden führen kann.

8 Datenschutz

Siehe Datenschutzerklärung (Übergabe bei Anfrage)

9 Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die muskeltiere sind berechtigt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden in das Vertragsverhältnis einbezogen, wenn die muskeltiere auf die Änderungen hinweisen, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs sind die muskeltiere berechtigt, den Vertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

9.2. Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die muskeltiere aufrechnen.

9.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden dann durch die gesetzliche Regelung ersetzt, die dem vereinbarten Zweck am nächsten kommt.

(Stand 07.05.2021)